09.08.2016 – Einsatzübung nach FwDV 7

Am 09.08.2016 stand im Übungsdienst eine Einsatzübung nach der FwDV 7 auf dem Plan.

Eine absolvierte Einsatzübung muss jeder taugliche Atemschutzgeräteträger im Jahr nachweisen, um seine Tätigkeit nach FwDV 7 wahrnehmen zu können.

Bei den Einsatzübungen werden dann auch Hinweise und Handhabungen erläutert und geübt, um im Ernstfall das notwendige Wissen abrufen zu können.

Besonderheit am Übungsabend war das praktische Kennenlernen des geänderten Notfallsets in der Feuerwehr Kassel, welches vom Sicherheitstrupp bei einer etwaigen Rettung mitgeführt wird. Neuerung ist nun eine an die Mitteldruckleitung angeschlossene Rettungshaube.