Brand
– Meldung einer
Brandmeldeanlage Sonderobjekt
18.05.2018 – Brandmeldeanlage Sonderobjekt (F BAMS)
Lage beim Eintreffen: LZ vor Ort, ausgelöster Rauchmelder Tätigkeit der Feuerwehr: Einsatzabbruch auf Anfahrt
Brand
– Meldung einer
Brandmeldeanlage Sonderobjekt
Lage beim Eintreffen: LZ vor Ort, ausgelöster Rauchmelder Tätigkeit der Feuerwehr: Einsatzabbruch auf Anfahrt
Lage beim Eintreffen: LZ vor Ort – Rauchfeststellung im Bereich der Intensivstation – Kräft und Mittel sind ausreichend Tätigkeit der Feuerwehr: Bereitstellung an der Einsatzstelle
Lage beim Eintreffen: LZ vor Ort – Auslösung BMA – Keine Feststellung Tätigkeit der Feuerwehr: 4/43/1 Bereitstellung an der Einsatzstelle
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – keine Feststellung. Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz der FF4 erforderlich – Einsatzabbruch.
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – Auslösung BMAS keine Feststellung Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz der FF4 erforderlich – Einsatzabbruch.
Lage beim Eintreffen: Unterstützung LZ Wache 1 beim Einsatzstichwort BMA-S Tätigkeit der Feuerwehr: 4/43/1 Einsatzabbruch auf der Anfahrt.
Lage beim Eintreffen: LZ bereits vor Ort – keine weiteren Kräfte erforderlich. BMA vermutlich durch Wasserdampf ausgelöst. Tätigkeit der Feuerwehr: Kein Einsatz FF4 erforderlich – Einsatzabbruch
Lage beim Eintreffen: Löschzug zeitgleich vor Ort.. – Rauchentwicklung durch Brand im Technikraum EG. – Mit Kleinlöschgerät gelöscht. Tätigkeit der Feuerwehr: Bereitstellung an der Einsatzstelle. – Angriffstrupp Absuchen der Etagen nach Lüftungsmaßnahmen. – Keinen weiteren Maßnahmen erforderlich.
Tätigkeit der Feuerwehr: Löschzug der BF bereits vor Ort. Keine Gefahr lt. Rückmeldung des Flo. Kassel 1/11/1, BMA vermutlich durch techn. Defekt ausgelöst. Flo. Kassel 3/44/1 bricht Anfahrt ab. Auf Grund des erneuten Auflaufen der BMA (Einsatz-Nr. 8017) Einsatzbereitschaft im FwH. Nach Erkundung durch BF kann die Einsatzbereitschaft aufgehoben werden.
Lage beim Eintreffen: BMA Sonderobjekt ausgelöst – LZ bereits vor Ort – keine Feststellung – Kräfte können einrücken. Tätigkeit der Feuerwehr: Fl. KS 4/43/1 Einsatzabbruch bei Ankunft am Objekt.